Hundehaftpflichtversicherung – was ist das?

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Eine vierbeinige Fellnase kann sehr schnell sehr teuer werden, denn nicht nur Futter und Tierarzt oder Steuergelder müssen in den Unterhalt einkalkuliert werden, sondern auch Versicherungs- oder gar Schadenskosten. Viele denken sicher nun – es ist doch nur ein Hund! Was soll dieser denn schon großartig anrichten können? Doch Vorsicht! Auch „nur“ ein Hund, egal welche Größe er besitzt, kann schnell bei einem Schadensfall sehr hohe Summen verursachen!

Sei es, wenn doch auch mal dem bravsten Vierbeiner eine Sicherung durchbrennt und er sich beispielsweise losreißt und vor ein Auto läuft. Teuer wird es vor allen Dingen dann, wenn der Autofahrer versucht dem Hund auszuweichen und ein Sachschaden an dem Fahrzeug entsteht oder im Schlimmsten Fall, es sogar zu Personenschäden kommt, da das Fahrzeug mit anderen Fahrzeugen kollidiert oder gegen einen Baum oder eine Mauer fährt. In diesem Fall haftet der Hundehalter für die durch den Hund verursachten Sach- und Personenschäden. 

Was genau ist eine Hundehaftpflichtversicherung und wofür ist sie gut? 

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist eine Versicherung die für Schäden aufkommt, die der Hund „Dritten“ zufügt. Hierbei spielt es keine Rolle ob diese „Dritte“ Sach- oder Personenschäden sind. Aber auch können beispielsweise Mietsachschäden bei bestimmten Policen mit abgesichert werden. Ebenfalls sind ungewollte Deckakte oder auch Flurschäden mitversichert. 

Beispielsweise gibt es viele Schadensfälle die schnell sehr teuer werden können. Ein Schadensfall ist schon zu Beginn dieses Artikels aufgeführt worden. Jedoch muss es nicht gleich ein solch dramatisches Ereignis sein. Es kann auch schon reichen, wenn der Hund freudig auf einen Nachbarn, Bekannten oder ein Kind zuläuft und hochspringt, doch die Person zu Fall kommt und sich verletzt. In diesem Falle haftet auch der Hundehalter, auch wenn das Tier es nur gut gemeint hat. 

Wieso benötige ich eine zusätzliche Hundehaftpflichtversicherung?

Hunde sind nicht in der eigenen Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierdurch sind keine Schäden die durch den Hund verursacht werden abgesichert und müssen aus dem eigenen Privatvermögen beglichen werden, doch dies kann sehr schnell sehr teuer werden. 

Hinzu kommt, dass eine Hundehalterhaftpflichtversicherung beispielsweise in gewissen Bundesländern in Österreich Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu zählen zum Beispiel Wien, Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark. Bei der Anmeldung des Hundes muss ein Nachweis über eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden können, ansonsten drohen Geldstrafen. 

Worauf sollte man bei einem Abschluss achten? 

Es gibt viele Hunde-Haftpflichtversicherungsangebote und schnell kann man den Überblick verlieren. Es gibt jedoch einige Punkte, auf die man unbedingt achten sollte. 

Beispielsweise sollte auf eine möglichst hohe Deckungs- bzw. Versicherungssumme geachtet werden. Besonders im Falle von Personenschäden, die möglicherweise eine Berufsunfähigkeit oder längere Krankheitsdauer nach sich ziehen können die Schadenssummen schnell in die Millionenhöhe gehen. Von Vorteil ist, wenn Summen über 45 Mio. Euro abgesichert werden. 

Hinzu kommt, dass nicht alle Versicherungen selbstverständlicherweise das Führen des Hundes ohne Leine absichern. Es kann passieren, wenn dies nicht explizit in der Police bzw. dem Vertrag erwähnt wird, dass die Versicherung im Schadensfall eine Begleichung ablehnt, wenn der Hund frei ohne Leine einen Unfall verursacht hat. In diesem Fall bringt dann leider die beste Versicherung nichts. Wer also seinen Hund gerne ohne Leine ausführt, sollte unbedingt darauf achten, dass das Führen ohne Leine auch explizit erwähnt wird! 

Ebenfalls sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass ein Schutz bei Beschädigung von fremden Eigentum mit versichert ist. Beispielsweise wenn der Hund des Nachbarn Gartens umgräbt oder das Handy klaut und kaputt beißt, sollte dies natürlich die Versicherung gerne übernehmen, denn wozu hat man schließlich eine? 

Hinzu kommt, dass auch der Fall eines ungewollten Deckaktes mit eingeschlossen sein sollte. Besonders für Rüden-Halter ist dies von großer Bedeutung, da eine läufige Hündin vielleicht doch mal schnell interessanter sein kann als der schreiende an der Leine oder auch nicht an der Leine hängende Besitzer/-in. Wenn dann jedoch auch noch der oder die Besitzer/-in nicht amüsiert über diesen Vorfall ist und die Hündin durch den Vorfall trächtig wird, steht der beziehungsweise die Hundehalter/-in in der Pflicht alle aufkommenden Tierarzt und Untersuchungskosten für die Hündin zu übernehmen. Hierbei würde eine Hunde-Halterhaftpflichtversicherung greifen und die Kosten übernehmen. 

Im Falle von Nachwuchs sollte darauf geachtet werden, dass die Hunde-Halterhaftpflichtversicherung auch die Welpen ab der ersten Lebensstunde mit absichert, da es ansonsten im Ernstfall passieren kann, dass diese keinen Versicherungsschutz haben. Wie lange dieser Versicherungsschutz gilt ist von der jeweiligen Police abhängig. 

Zum Schluss sollte noch darauf geachtet werden, dass auch Hundesitter oder gar Familienangehörige abgesichert sind, denn nicht immer hat der oder die Hundehalter/-in selbst mit dem Hund zu tun. Sei es, dass Frauchen oder Herrchen berufstätig ist und sich ein Hundesitter um den geliebten Vierbeiner kümmert oder auch ein Familienmitglied mit der Fellnase zum Beispiel eine Runde spazieren gehen will. Passiert nun etwas und diese Personen (explizit zu erwähnen in der Police) sind nicht mitversichert, bringt einem wiederrum die beste Versicherung nichts, da im Schadensfall keine Leistung zu erbringen ist. 

Ist ein Abschluss mit Selbstbehalt sinnvoll? 

Vielen ist es ein Gräuel: eine Versicherung ist teuer, lohnt sich jedoch definitiv! Wer jedoch nicht den gesamten Versicherungsbeitrag monatlich, halbjährlich, vierteljährlich oder gar jährlich zahlen will, kann über den Abschluss einer Selbstbeteiligung im Schadensfall nachdenken. Hierdurch verringert sich der zu zahlende Versicherungsbeitrag je nach Höhe der Selbstbeteiligung merklich. Jedoch Vorsicht! Im Falle eines Schadens ist diese Selbstbeteiligung einzukalkulieren und kann je nach Höhe auch ordentlich das Portemonnaie angreifen! Man sollte sich deshalb im Voraus bewusst sein, ob man lieber den Versicherungsbeitrag höher ansetzt oder im Falle eines Falles tiefer in die eigene Tasche greift.

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