Der Gebrauchshundesport ist als älteste Sportart in verschrieben. Seit dem Jahre 1902 wird der Schutzhundesport in den Vorgängerorganisationen betrieben. Anfangs waren es nur Polizeibeamte, welche die Hunde in den Vereinen für den Dienst ausgebildet haben. Heute noch tragen die Vereine die Bezeichnung PHV, was für Polizeihundesportverein steht, in dem Namen.
In Abhängigkeit von der Gebrauchsfähigkeit der Tiere werden sie in drei Disziplinen gemäß der international geltenden Prüfungsordnung für Gebrauchshunde (IGP) ausgebildet. Diese sollten in der Lage sein eine Fährte zu erkunden, dann den Gehorsam innerhalb der Unterordnung nachweisen, und zum Schluss müssen sie die Verteidigungsbereitschaft für sich und den Halter im Schutzdienst aufzeigen. Diese Bereiche werden in drei Schwierigkeitsstufen überprüft.
Generell unterscheiden sich Fährten je nach Stufe in dem Alter und der Länge. Sie müssen präzise ausgearbeitet und zugleich drei ausgelegte Gegenstände aufgefunden werden.
Bei jener Unterordnung, welche aus Übungen wie Legen, Sitzen, Stehen, Vorausgehen und Bringen besteht, steigert sich mit der Stufe der Schwierigkeitsgrad der Prüfung.
Der Schutzdienst besteht aus verschiedenen Übungen. Hierbei muss der Hund einen „Scheintäter“ verbellen und stellen, sich und den Führer verteidigen.