BGH – Begleithundeprüfung als Wettkampf

Im ersten Teil einer Begleithundeprüfung muss der Halter sein Fachwissen über die Hundehaltung und die Hunde unter Beweis stellen. Dieser Teil beinhaltet überwiegend Multiple-Choice-Fragen und zugleich offene Fragen, welche im Text zu beantworten sind. In Abhängigkeit vom Verband variieren die Fragen dabei. Bei wenigstens 70 Prozent richtig beantworteten Fragen ist der Teil bestanden. Der Sachkundenachweis ist von jedem Hundehalter lediglich einmal zu erbringen und danach bei anderen Prüfungen ebenfalls gültig.

Der zweite Teil ist die Identifikation des Tieres und die Unbefangenheitsprüfung. Zu jenem Teil gehört die Identifikation des Hundes mithilfe der Tätowiernummer oder einem Chip. Diese Unbefangenheitsprüfung wird auch als Wesenstest bezeichnet und kann außerhalb des Übungsfeldes ausgeführt werden, oder vor dem nachfolgenden Teil direkt auf dem Übungsfeld. Der Ausbildungswart oder der Leistungsrichter berührt dabei den Hund und testet dessen Verhalten hinsichtlich anderer Hunde und Menschen. Der Hund sollte dabei nicht aggressiv oder ängstlich reagieren.

Der dritte Prüfungsteil ist die Unterordnung. Dies ist der Hauptteil dieser Begleithundeprüfung. Dabei wird das Team Mensch-Hund auf dem Trainingsplatz geprüft. Der Gehorsam des Tieres wird mit Kommandos geprüft. Dazu gehören die Leinenführigkeit im Schnell- und Normalschritt, im Langsamschritt und in der Winkelarbeit. Dabei muss der Hund eng, aufmerksam und freudig neben dem Halter laufen. Vor dem Start der Übung kann der Halter ein Hörzeichen geben. Zugleich sollte der Hund beim Stehenbleiben sich selbstständig neben den Halter setzen. Dabei muss die Leine während der Übung leicht hängen; das Tier sollte eigenständig folgen.